Sonderkündigungsrecht


Haben Sie von Ihrem Versicherer eine Beitragserhöhung erhalten? Dann haben Sie dadurch einen Monat Zeit Gebrauch von Ihrem Sonderkündigungsrecht zu machen! Beachten Sie beim Sonderkündigungsrecht aber die Einhaltung der Kündigungsfrist.

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SonderkündigungsrechtSpätestens einen Monat, nachdem Sie die Rechnung mit einer Beitragserhöhung erhalten haben, können Sie zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Sie haben dann nach Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht in der KFZ-Versicherung! Auch wenn Sie Ihre Jahresrechnung erst Ende Dezember erhalten, können Sie noch bis Ende Januar, rückwirkend zum 1.1., den Vertrag beenden.

Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall

Auch nach einem Schadensfall (bis einen Monat nach der Regulierung) kann sowohl der Versicherungsnehmer, als auch das Versicherungsunternehmen, den Vertrag kündigen. Aber Achtung – kündigen Sie, müssen Sie dennoch die gesamte Jahresprämie bezahlen. Deshalb ist es meistens günstiger erst zum Ablauf des Versicherungsjahres eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Kündigt Ihnen die Versicherung nach einem Schaden, erhalten Sie zu viel gezahlte Beiträge zurück.

Reguläres Kündigungsrecht beim Fahrzeugwechsel

Wenn Sie sich ein neues oder gebrauchtes Auto kaufen, können Sie einen bestehenden Versicherungsvertrag kündigen. Wenn Sie Ihr neues Fahrzeug bei einer anderen Gesellschaft versichern, gilt dies automatisch als Kündigung der alten Police. Eine ausdrückliche Kündigung ist nicht erforderlich. Dem alten Versicherer wird nach Abmeldung des Fahrzeuges von der Zulassungsstelle eine Mitteilung zugesandt. Es ist aber ratsam den vorherigen Versicherer darüber zu informieren, da es durch Verzögerungen hin und wieder zu unnötigen Abbuchungen kommen kann, die dann später vom Versicherer wieder zurückgezahlt werden.

KFZ-Versicherungsvertragslaufzeiten

Versicherungsverträge im Bereich der KFZ-Versicherungen haben in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr. Fast jeder KFZ-Versicherungsvertrag kann ohne Angabe von Gründen zum 31.12. des Jahres gekündigt werden. Wenn Sie ein günstigeres Angebot gefunden haben und wechseln möchten vergessen Sie bitte nicht, dass die Kündigung bis zum 30.11. beim alten Versicherer eingegangen sein muss. Die Kündigungszeiten der anderen KFZ-Versicherungen, die Sie im Jahresverlauf abgeschlossen haben finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.

Das Wechseln der KFZ-Versicherungen ist dann ganz einfach. Die neue Versicherung können Sie schon während der Kündigungszeit suchen. Auch die meisten Formalitäten können Sie bereits erledigen.



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